Lexikon -Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben Wartezeit

In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiedenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:

  • Steuer-Rechtsschutzversicherung

  • Arbeits-Rechtsschutzversicherung

  • Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung

  • Rechtsschutzversicherung´ im Vertrags- und Sachenrecht

  • Online-(Internet)-Rechtsschutz

  • Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich

  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten

  • Rechtsschutz im Wohnungs- und Grundstücksbereich

© Versicherungsbote.de